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Deutsche Orts- u. Landesgeschichte / Mecklenburg-Vorpommern von Zentralantiquariat Leipzig GmbH

Archiv für Landeskunde in den Großherzogthümern Mecklenburg und Revüe der Landwirthschaft. Jg. 7.

Archiv für Landeskunde in den Großherzogthümern Mecklenburg und Revüe der Landwirthschaft. Jg. 7.…

Verlag: Schwerin, 1857.

Mit mehr. Taf. und Abb. VIII S., 4 Bl., 720 S., 215 S. Hlwd. Einbd. beschabt und bestoßen. M. mehr. St., braunfleckig. Hint. Buchdeckel mit Feuchtigkeitsspur. Angebunden: Tabellarische Uebersichten vom Handel des Großherzugthums Mecklenburg-Schwerin im Jahre 1855.

Gebraucht
Bestell-Nr.: 255347

60,00 EUR

zzgl. 7,20 EUR Verpackung & Versand
Archiv für Landeskunde in den Großherzogthümern Mecklenburg und Revüe der Landwirthschaft. Jg. 9 H. 10-12 (October-December).

Archiv für Landeskunde in den Großherzogthümern Mecklenburg und Revüe der Landwirthschaft. Jg. 9 H.…

Verlag: Schwerin, 1859.

VIII S., 4 Bl., S. 577-752. In 2 OBr. Umschläge angeschmutzt und mit Stempel. Braunfleckig.

Gebraucht
Bestell-Nr.: 255348

12,00 EUR

zzgl. 4,50 EUR Verpackung & Versand
Wier, Bürger-Meistere und Raht der Stadt Wißmar, fügen hiemit Jedermänniglichen zu wissen . . . Demnach Ihro Königl. Maytt. Zu Schweden . . . einen öffentlichen Vieh-Marckt . . . anzuordnen, Und jährlich zu halten . . . So geschehen Wißmar, den 11. Septembr. Anno 1694.
[Wismar.]

Wier, Bürger-Meistere und Raht der Stadt Wißmar, fügen hiemit Jedermänniglichen zu wissen . . . Dem…

Verlag: Wismar, 1694.

Fol. 1 Doppelbl. Ohne Einbd. Gebräunt u. braunfl. Notiz von alter Hd. a. Bl. Unbeschnitten. VD17 23:698005X.

Gebraucht
Bestell-Nr.: 254566

55,00 EUR

zzgl. 7,20 EUR Verpackung & Versand
Als man in Erfahrung gebracht, daß ohngeachtet in der anno 1740, publicirten Strand- und Hafen-Ordnung nachdrücklich inhibiret, keinen Ballast noch Steine in hiesigen Hafen auszuwerffen, dennoch von einigen mit Ballast von Lübeck und anderen Orten herkommenden Schiffern, solches unternommen worden, wodruch der Hafen mit der Zeit unbrauchbar dürffte gemacht werden. So hat man solchen übel vorzubeugen, nöhtig befunden, einen Stempel . . . verfertigen und damit den ankommenden Ballast rund um bezeichnen zu lassen, und so offt ein Both voll aus dem Schiffe genommen, soll der übrige Ballast wieder mit dem Stempel bezeichnet werden . . . Und damit niemand mit der Unwissenheit sich entschuldigen könne, ist diese Verordnung an gewöhnlichen Orten affigiret, und mit dem Stadt Insiegel bekräfftiget. Wismar in Senatu d. 4. Martii 1743.
[Wismar.]

Als man in Erfahrung gebracht, daß ohngeachtet in der anno 1740, publicirten Strand- und Hafen-Ordn…

Verlag: Wismar, 1743.

Gr.-8°. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt u. etwas fleckig. Unbeschnitten. VD18 13243098.

Gebraucht
Bestell-Nr.: 254569

40,00 EUR

zzgl. 7,20 EUR Verpackung & Versand
Demnach befunden daß bey bestäthigung der Leichen, viel Mißbreuche einreissen und täglich zunehmen . . . absonderlich aber die liebe Jugend in der Schule sehr verseumet wird. So hat E. E. Rath . . . die vorigen Leich-Ordnungen Krafft dieses dahin renoviret, daß . . . die halb und eine Kirchspiel Leichen auff den schlag ½ Uhr die 2. Und 3 Kirchspiel Leich aber auff den Schlag 2. Uhr praecise weggesungen werden sollen . . . nachdem die Leichen nahe oder ferne von der Schule entlegen . . .
[Wismar.]

Demnach befunden daß bey bestäthigung der Leichen, viel Mißbreuche einreissen und täglich zunehmen…

Verlag: Wismar, 1676.

2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Unbeschnitten.

Gebraucht
Bestell-Nr.: 254570

35,00 EUR

zzgl. 7,20 EUR Verpackung & Versand
Demnach in den Aeckern bißhero eine grosse Confusion gewesen, worinn unter andern Stadt-un[d] Kirchen das meiste gelitten, nunmehro aber, nach angewandten vielen Bemühungen alles so fern wieder in Richtigkeit gebracht, dz einem jeden seine Aecker angewiesen, auch mit Merck-Steinen unterschieden werden können . . . Decretum in Senatu, den 12. Octob. 1685.
[Wismar.]

Demnach in den Aeckern bißhero eine grosse Confusion gewesen, worinn unter andern Stadt-un[d] Kirch…

Verlag: Wismar, 1685.

2 Bl. Ohne Einbd. gebräunt. Unbeschnitten. VD17 28:722259Z.

Gebraucht
Bestell-Nr.: 254571

35,00 EUR

zzgl. 7,20 EUR Verpackung & Versand
Als man bemerken müssen, daß das ungebürliche und gefärliche Jagen mit Pferden und Wagen in den Strassen dieser Stadt wieder Ueberhand nimmt und die dagegen gerichtete Verordnung vom 15 October 1783 gänzlich aus den Augen gesetzet wird. So ist man . . . veranlasset, diese Verordnung . . . hiemit gemessenst zu erneuern, und zur genauesten Befolgung, einzuschärfen. Gegeben Wismar den 16 März, 1799.
[Wismar.]

Als man bemerken müssen, daß das ungebürliche und gefärliche Jagen mit Pferden und Wagen in den Str…

Verlag: Wismar, 1799.

Fol. Einblattdruck. Ohne Einbd. Gebräunt. Unbeschnitten.

Gebraucht
Bestell-Nr.: 254567

20,00 EUR

zzgl. 7,20 EUR Verpackung & Versand
Publicandum. Auf Befehl der Hohen Mecklenburg Schwerinischen Regierung, wird die nachstehende hohe Verfügung: Wir . . . Commandant der Avantgarde des achten Corps der großen Armee fügen . . . zu wissen: Daß wir in Gemäßheit der Befehle . . . von diesen Landen im Namen Sr. Majestät des Kaysers der Franzosen und Königs von Italien . . . von heute an, diese Lande in Seinem Namen regiert und verwaltet werden sollen . . . Gegeben zu Schwerin am acht und zwanzigsten November 1806.
[Wismar.]

Publicandum. Auf Befehl der Hohen Mecklenburg Schwerinischen Regierung, wird die nachstehende hohe…

Verlag: Wismar, 1806.

Fol. Einblattdruck. Ohne Einbd. Gebräunt. Unbeschnitten. In Deutsche und Französisch.

Gebraucht
Bestell-Nr.: 254568

20,00 EUR

zzgl. 7,20 EUR Verpackung & Versand
Publicandum. Da Seine Herzogliche Durchlaucht . . . an uns, Bürgermeister und Rath der Stadt Wismar . . . erlassen haben: Friederich Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg etc. etc. . . . Damit das Einbringen gestohlnen Holzes in Wismar gehemmet werde, befehlen Wir euch hiemit gnädigst: nicht zu gestatten, daß irgend Brenn- oder Nutzholz dort einpassire, wenn nicht derjenige, welcher es hereinbringet, einen Schein . . . vorzeiget . . . Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin den 25. Januar 1804.
[Wismar.]

Publicandum. Da Seine Herzogliche Durchlaucht . . . an uns, Bürgermeister und Rath der Stadt Wismar…

Verlag: Wismar, 1804.

Fol. Einblattdruck. Ohne Einbd. Gebräunt und braunfl. Unbeschnitten.

Gebraucht
Bestell-Nr.: 254575

25,00 EUR

zzgl. 7,20 EUR Verpackung & Versand
Eines Erbaren Raths Der stadt Wißmar Gemeiner bescheidt. . . . welcher gestalt hiesige Bürgere / wann Sie an ein ander Ihre immobile Güter an Häusern, Buhden, Eckern, Wiesen und Gärten vereusern oder verpfänden, dieselbigen alienationes oder Verpfändungen, dem hisigen Statuo gemeesse, nicht zu Stadtbuche zeichnen lassen . . . Publicatum in Senatu, den 14. Sept. 1692.
[Wismar.]

Eines Erbaren Raths Der stadt Wißmar Gemeiner bescheidt. . . . welcher gestalt hiesige Bürgere / wa…

Verlag: Wismar, 1692.

Fol. 1 Doppelbl. Ohne Einbd. Gebräunt. Unbeschnitten.

Gebraucht
Bestell-Nr.: 254574

42,00 EUR

zzgl. 7,20 EUR Verpackung & Versand