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Samlung verschiedener gerichtlichen vollständigen Acten.
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Samlung verschiedener gerichtlichen vollständigen Acten.

UND: Nachtrag zu der Samlung verschiedener gerichtlichen vollständigen Acten, welcher drey beträchtliche peinliche Untersuchungs-Processe enthält, zum Gebrauch praktischer Vorlesungen. (4) Bl ; (4) Bl.; (4) Bl.; (4) Bl.; (4) Bl.; 20; 8; 50 S. mit gefalt Kupfertaf.; 4; 12; 50; 36; 24 S. mit mehrfach gefalt. Tafel in Holzschnitt; 22; 11; 12; 30; 16; 14; 30; 16 S., (2) Bl.; 48 S. mit gefalt. Kupfertaf.; 26; 34 S. [Nachtrag:] (2) Bl., 64; 54; 50; 30; 48; 52 S. mit 1 Abb.; 4; 4; 8 S. (2) Bl.; 2; 10 30; 14; 10; 22; 5; 4; 16 S., (1) Bl.; 8; 4; 20; 12; (2) Bl. . Mit (3) S. Handschriftliches Inhaltsverzeichnis. In-2. (33 cm). Spätere Halbpergamentbände. Göttingen, Wittwe Vandenhoek 1781-1782. - - - Wichtiges und vollständig unauffindbares Werk zur juristischen Germanistik und Didaktik der Aufklärung im langwierigen Prozess des Ineinanderdringens der Rechtsmassen des Römischen Rechts und des ius commune. Erschien in drei Auflagen (1773 - 1781 + Nachtrag; 1782 - 1790 + Nachtrag 1792). Enthält 47 Drucke mit eigener bzw. ohne Paginierung, erschlossen durch 2 handschriftliche Inhaltsverzeichnisse. Zu keiner der drei Druckausgaben ist ein Inhaltsverzeichnis erschienen und es ist deshalb nicht möglich anzugeben, wie viele verschiedene "gerichtliche vollständige Acten" in wie vielen Varianten tatsächlich gedruckt wurden. Das Exemplar der Bayerischen Staatsbibliothek (Digitalisat) der Ausgabe 1781 und des Nachtrags von 1782 unterscheidet sich nicht nur signifikant in der Reihenfolge, teilw. der Seitenzahl, dem Fehlen einzelner Akten, sondern vor allem in der Anzahl der enthaltenen Drucke: 30 gegenüber 47 in unserem Exemplar, die auch in der ersten Ausgabe von 1773 und dem dritten Nachtrag (1792) zur Ausgabe 1790 nicht enthalten sind (jeweils überprüft an Digitalisaten verschiedener Bibliotheken) und deshalb als unbekannt gelten können. Justus Claproth (1728-1805) war seit 1761 ordentlicher Professor der Rechte in Göttingen und wie sein Förderer und Kollege, der Staatsrechtler Johann Stefan Pütter, nicht nur als Mitglied des Göttinger Ablegers der „Deutschen Gesellschaft“ der Aufklärung verbunden. Nach der Promotion 1757 wurde C. zum Manufakturrichter ernannt, eine Tätigkeit, die ihn mit Technik und Arbeitsweise der Handwerkerschaft vertraut machte und wohl den Impuls zur Erfindung des Papier-Recyceling gab, die mit seinem Namen verknüpft ist. Sein am Handwerklichen geschulter Pragmatismus, „ die nüchterne Zuwendung zum praktisch Notwendigen war angesichts des notleidenden Zustandes der Rechtspflege seiner Zeit dringend geboten.“ Schon vor seiner Ernennung zum Manufakturrichter hatte Claproth 1756 dem Präsidenten der Göttinger Spruchkammer ein Memorandum mit dem Entwurf eines juristischen Lehrprogramms, vorgelegt, „das wir heute „als Modell praxisbezogener Ausbildung betrachten würden.“ (Loos, S. 104; s.u.). Voraussetzung für ein „fleißiges, vorsichtiges, unbefangenes, regulmäßiges Verfahren“ (Vorerinnerung 1781) war das Aktenstudium, und Voraussetzung dafür wiederum die Verfügbarkeit dieser Akten. „Bey denen relatorischen Übungen nehme ich die Acten wie sie liegen. Ich glaube dahero manchem einen Dienst zu leisten, wenn ich diesen Vorrath gemein mache“, schreibt Claproth 1773 in der „Vorerinnerung“ zur ersten Ausgabe seiner Sammlung von 25 juristischen Akten. Nach fast zehnjähriger Praxis aktenbasierter relatorischer Übungen zu seinen Vorlesungen, zeigen sich aber in der Vorerinnerung zur 2. Auflage 1781 auch die Schwierigkeiten des neuen Verfahrens: „Ich habe vorhin eine ganze Registratur voll geschriebener Acten gehabt; allein durch die Treulosigkeit verschiedener Zuhörer ist dieser Vorrath sehr geschmolzen, indem sie selbige mitgenommen, oder verlohren haben.“ Und im dritten Nachtrag zur 3. und letzten Auflage 1790-92 beklagt sich Cl. eindringlich darüber, daß „die mit so vielen Kosten abgeschriebenen Acten ausbleiben, welche meine Herren Zuhörer bei ihrem Abzuge entweder aus Versehen mit einpacken, und nicht zurückschicken“ oder sogar unterschlagen und an gewisse „Antiquarien“ verkaufen - jedenfalls sei er „genöthiget von Zeit zu Zeit diesen Vorrath gedruckter Acten zu vermehren“ bzw. „die gedruckte Actensammlung wiederum etwas zu verstärken, um den Abgang zu ersetzen, den ich so unbillig leyden muß.“ 1776 erschienen im Interim zwischen erster und zweiter Auflage drei Aktenstücke als Einzeldrucke ( z.B. Acten Becker Cramer. Göttingen 1776 - OCLC 45971235), waren also separat zu erwerben, um vergriffene, verlorene, unterschlagene Akten zu ersetzen. Es ist zu vermuten, daß von zahlreichen andere Akten ebenfalls Neudrucke in den Handel kamen, um den „Herren Zuhörern“ in ihre Vorlesungs-Ordner eingereiht zu werden. Denn bei der „Samlung verschiedener … Acten“ handelt es sich eher um einen „Ordner“ als um ein „Buch“ und es ist deshalb sehr unwahrscheinlich, daß ein Exemplar dem anderen gleicht. Der Nachtrag 1782 (unverändert auch im 1. Nachtrag 1791) enthält drei Akten, die Claproth besonders am Herzen lagen: „… zwey Criminal-Acten, die ich als junger Mann geführt habe“ (Straßenraub und Diebstahl) und „eine kürzlich von dem teutschen Lieblingsdichter Herrn Amtmann Bürger geführte Untersuchung, die er mir freundschaftlich mitgetheilet hat. Er hat sich hier als einen fleißigen, geschickten, menschenfreundlichen Untersucher bewiesen.“ Gottfried August Bürger, einer von Claproths früheren Hörern, führte als Amtmann in Altengleichen die Untersuchung gegen Catharine Elisabeth Erdmann wegen Kindesmordes. - - Zitate aus: Fritz Loos (Hrsg.), Rechtswissenschaft in Göttingen: Göttinger Juristen aus 250 Jahren. Göttingen 1987. S. 122 und 109 - - Zustand: Es fehlt das Titelblatt und (1) Blatt des ersten Teils, Titelblatt zum Nachtrag angeknittert und mit Ausrissen, ausgebunden und teilweise gelockert, die Einbanddecken ohne Bezugspapier; innen abgesehen von den jeweils ersten Seiten frisch.

Produktart:
📚 Bücher
Autor(en):
Claproth, Justus.
Anbieter:
Antiquariat Bernard Richter
Bestell-Nr.:
20852
Katalog:
Geschichte / History
Angebotene Zahlungsarten
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