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Die Humanität der Rechtsordnung. A… - 9783593358413 (ISBN)

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ISBN / EAN
9783593358413
ISBN: 9783593358413
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Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts).

Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Ins…

von Joachim Perels Verlag: Campus Verlag,

1998. 8°, 440 Seiten, illustrierter Okart. - sehr guter Zustand, wie neu - 1998. M6972 ISBN: 3593358417

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Die Humanität der Rechtsordnung: Ausgewählte Schriften (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Ins…

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Die Humanität der Rechtsordnung: Ausgewählte Schriften (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Ins…

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Die Humanität der Rechtsordnung  - Ausgewählte Schriften (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Band 5)Beispielbild für diese ISBN

Die Humanität der Rechtsordnung - Ausgewählte Schriften (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer I…

von Fritz - Bauer Verlag: Frankfurt am Main, Campus-Verlag,

1998. Broschierte Ausgabe 440 S. 1. Aufl.; Gut und sauber erhalten.

Bestell-Nr.: 59164
ISBN: 3593358417
Anbieter: Antiquariat Smock, Freiburg, Deutschland

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Die Humanität der Rechtsordnung: Ausgewählte Schriften Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts von Fritz Bauer, Joachim Perels und Irmtrud Wojak NS-Verbrechen Menschenrechtskonventionen Widerstandsrecht Liberalisierung des Strafrechts Resozialisierung von Straftätern Obrigkeitsgläubigkeit Fritz Bauers Name ist mit dem großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß verbunden, doch steht er auch für die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen insgesemt. Er war Mitbegründer der Humanistischen Union und der Zeitschrift Die Neue Gesellschaft; hier setzte er sich mit der Obrigkeitsgläubigkeit in der jungen Bundesrepublik auseinander. Fritz Bauer war ein Verfechter des Widerstandsrechts, der Liberalisierung des Strafrechts und der Resozialisierung von Straftätern. In diesem Buch sind wichtige Beiträge des streitbaren Juristen gesammelt. Das Recht vom Himmel holen Eine Auswahl aus Fritz Bauers Schriften Unrecht, das von Staates wegen verübt wird, lässt sich nur unter grossen Schwierigkeiten juristisch ahnden. Kann man nicht auf allgemein anerkannte Menschenrechtskonventionen zurückgreifen, dann stellt sich nämlich die Frage, nach welchem Recht die Täter zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Ist ein Rückgriff auf ein übergesetzliches Naturrecht mit dem Gedanken der Rechtssicherheit vereinbar? Darf man davon ausgehen, dass die Täter sich eines Unrechts bewusst sind, wenn sie menschenverachtende Normen anwenden? Mit diesen und anderen Fragen hatte sich die bundesdeutsche Justiz mehrmals auseinanderzusetzen, zunächst bei der Beurteilung von NS-Straftaten, jüngst wieder bei der Verurteilung von DDR-Staatsunrecht. Ahndung von Nazi-Verbrechen Einen wesentlichen Beitrag zur Klärung dieser Fragen stellt die unter dem Titel «Die Humanität der Rechtsordnung» veröffentlichte Auswahl aus den Schriften Fritz Bauers (1903–1968) dar, der als hessischer Generalstaatsanwalt so bedeutende Verfahren wie den Frankfurter Auschwitz-Prozess initiierte. Bauer war 1933 für mehrere Monate in ein Konzentrationslager verschleppt worden. 1936 musste er nach Dänemark emigrieren, von wo aus er sich 1943 vor der verstärkt einsetzenden Judenverfolgung nach Schweden retten konnte. 1949 kehrte er nach Deutschland zurück. Hier machte er sich rasch einen Namen als Spezialist für die Strafverfolgung von Nazi-Verbrechern. In einem ersten aufsehenerregenden Prozess erreichte Bauer, dass die Widerstandskämpfer des 20. Juli – Stauffenberg war ein Mitschüler Bauers gewesen – nicht ungestraft als «Landesverräter» bezeichnet werden durften. Massgeblichen Anteil hatte Bauer an dem Ende 1959 eingeleiteten Verfahren gegen die Organisatoren der «Euthanasie» – seine Beiträge zu diesem Thema sind schon 1996 erschienen. Anfang der sechziger Jahre schliesslich brachte Bauer, inzwischen hessischer Generalstaatsanwalt, einen zwei Jahre dauernden Prozess gegen die Lagerverwaltung von Auschwitz in Gang. Wie aus seinen Texten deutlich wird, hatte Bauer mit grossen Schwierigkeiten bei der Einleitung von Strafverfahren zu kämpfen. Nach dem Beginn des kalten Krieges hatte sich nämlich die Auffassung durchgesetzt, mit den Anstrengungen zur Verfolgung nationalsozialistischen Unrechts zwischen 1945 und 1950 könne es sein Bewenden haben. Immerhin wurde 1958 nach einer Phase der Untätigkeit die zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg errichtet und damit die Strafverfolgung systematisiert. Bauers Verdienste um die Wiederbelebung der Prozesse gegen Massenmörder können nicht hoch genug eingeschätzt werden. Gesetz und Gerechtigkeit In seinen Beiträgen zu Fragen der NS-Verbrechen folgt Bauer zunächst dem Strafrechtler und Justizminister in der Weimarer Republik, Gustav Radbruch, der schon auf den Studenten Bauer einen starken Eindruck gemacht hatte. Mit Radbruchs Namen verbindet sich die These, ein Gesetz, welches in unerträglicher Weise gegen die Gerechtigkeit verstösst, entbehre der Rechtsnatur; die Prinzipien der Gerechtigkeit selbst existierten nicht in Gesetzesform, sondern seien Teil eines übergesetzlichen Naturrechts. Diese «Radbruch-Formel» hat sich auch die höchste deutsche Rechtsprechung nach dem Krieg zu eigen gemacht. Radbruch und der Rechtsprechung wirft Bauer vor, auf halbem Weg stehengeblieben zu sein: Wer die Existenz eines Naturrechts bejahe, müsse konsequenterweise den Schluss ziehen, dass sich Menschen bei Verstössen gegen Naturrecht auch eines Unrechts bewusst seien. Ein Richter, der naturrechtswidrige NS-Normen anwandte, hätte also, folgt man Bauer, Recht vorsätzlich gebeugt. Die Obergerichte sind dieser These Bauers allerdings nicht gefolgt, sondern haben jedenfalls den Richtern ein sogenanntes «Richterprivileg» zugestanden. Ihrem scheinbar akademischen Charakter zum Trotz ist Bauers These heute für die juristische Bewältigung des DDR-Unrechts von neuem aktuell. So hat etwa 1998 das Bundesverfassungsgericht – ganz im Sinne Bauers – die Verurteilung einer Richterin wegen Rechtsbeugung bestätigt, die unverhältnismässig hohe Haftstrafen ausgesprochen hatte. Abkehr von der Rache Bauer hat sich der Frage nach dem Unrechtsbewusstsein auch in einem anderen Kontext genähert, nämlich dem der Strafrechtsreform, die unter Adenauer begonnen und von der sozialliberalen Koalition nach Bauers Tod fortgesetzt wurde. Konsequent argumentierte er gegen die Auffassung, mit der Strafe werde primär die Schuld der Täter gesühnt, eine Auffassung, die sich bis heute, wenn auch in stark modifizierter Form, gehalten hat. Angesichts der Erkenntnisse der Naturwissenschaften über die Bedeutung von natürlicher Anlage und Umwelt für das menschliche Bewusstsein sei es wirklichkeitsfremd anzunehmen, die Täter seien sich stets ihrer Schuld bewusst. Zudem setze der klassische Schuldbegriff den freien Willen voraus, der aber – hier folgt Bauer Nietzsche – eine Fiktion sei, mit der die Gesellschaft vor sich selbst ihre primitive Neigung zur Rache rechtfertige. Folglich dürfe der Strafe keine Vergeltungs- oder Abschreckungsfunktion mehr zukommen, sondern sie habe ausschliesslich der Resozialisierung des Täters zu dienen. Formalismus und Vernunft In diesen Aufsätzen klärt Bauer auch seine eigenen Positionen: Hatte er in den früheren Aufsätzen offengelassen, ob auch er an ein Naturrecht glaubt, so heisst es jetzt: «Naturrechtssätze von unbestreitbarer Evidenz sind nicht nachweisbar. » Die Frage nach dem besten Recht, so können wir Bauer verstehen, lässt sich nur im öffentlichen Gespräch beantworten. Dies ist auch die herrschende Meinung unter zeitgenössischen Rechtsphilosophen. Die meisten Beiträge Bauers sind juristischen Themen gewidmet. Doch steht für ihn ausser Zweifel, dass mit rein juristischen Methoden die Lektionen aus der Vergangenheit nicht gezogen werden könnten. Bauer setzt auf die junge, unbelastete Generation, die mit der in seinen Augen traditionellen, formalistischen Rechtsauffassung in Deutschland brechen könne. In diesem Formalismus, der die Gesetzesbefolgung um des Gesetzes willen verlange, sieht er eine der Wurzeln der nationalsozialistischen Exzesse im besonderen und von Völkermorden im allgemeinen. Als geistige Väter dieser buchstabengläubigen Einstellung zum Gesetz betrachtet Bauer vor allem Hegel und Kant. Zwar glaubte sich, wie Hannah Arendt berichtet, sogar Eichmann im Einverständnis mit Kant, an dessen kategorischem Imperativ er sich stets orientiert haben wollte; aber Arendt bemerkt zu Recht, für Kant seien die Bürger bei ihren Handlungen dazu verpflichtet, ihre eigene praktische Vernunft zu gebrauchen und selbst die Probe auf die Vernünftigkeit einer Norm zu machen. Dies verträgt sich schlecht mit blindem Gesetzesgehorsam. Insofern lässt sich über Bauers historische Ableitung streiten. Bei der Lektüre drängt sich der Eindruck auf, gelegentliche Kürzungen würden den Zugang zu den Texten erleichtern. Ausführliche Angaben zu den Personen und Ereignissen lägen ebenfalls im Interesse des Lesers. Aber wer sich für die Justizgeschichte der Bundesrepublik und ihre Vergangenheitspolitik interessiert, wird sich von diesen Mängeln nicht abschrecken lassen und Bauers Aufsätze mit Gewinn lesen. Diese Vergangenheitspolitik selbst ist ja noch nicht Vergangenheit: 1998 wurden etwa per Gesetz NS-Urteile annulliert und die Todesurteile gegen Bonhoeffer und andere Widerstandskämpfer aufgehoben. Dank der Aktualität der meisten anderen Themen sind die Beiträge für den rechtsphilosophisch interessierten Leser nicht minder lesenswert. Wie der Fall Pinochet zeigt, werden die Menschenrechte endlich auch auf internationaler Ebene vom Himmel geholt und angewendet. Ulrich Ernst -- Neue Zürcher Zeitung Die Humanität der Rechtsordnung: Ausgewählte Schriften Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts von Fritz Bauer, Joachim Perels und Irmtrud Woja Die Humanität der Rechtsordnung Ausgewählte Schriften Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer InstitutsBeispielbild für diese ISBN

Die Humanität der Rechtsordnung: Ausgewählte Schriften Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Inst…

von Fritz Bauer Institut Joachim Perels Verlag: Campus Verlag

1998 1998 Softcover 440 S. 20,8 x 14,8 x 2,8 cm Zustand: gebraucht - sehr gut, Fritz Bauers Name ist mit dem großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß verbunden, doch steht er auch für die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen insgesemt. Er war Mitbegründer der Humanistischen Union und der Zeitsch…

gebraucht, sehr gut
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